Tipp erstellen
Dass auf der Amazon Webseite nicht nur Artikel durch die Amazon vertrieben werden, ist bekannt. Viele weitere Händler verkaufen über diese Plattform ihre Produkte. Als ein solcher Händler sollte man vorsichtig sein, denn genau wie bei dem Handel über E-Bay besteht auch hier die Gefahr in die derzeitige Abmahnwelle hereinzugeraten. Angriffpunkt sind dabei die Widerruftsrechte. Werden Artikel über Amazon verkauft, so bekommt der Käufer erst nach dem Abschluss des Geschäftes die Wiederrufs- und Rückgabebelehrung zugesendet. Dies zwingt den Händler dazu einen Widerrufsrecht von vier Wochen einzuräumen, so das Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen 3 U 103/06). Sollten Sie als Händler also eine Frist von zwei Wochen in Ihren Rückgabebelehrungen angegeben haben, sollten Sie diese ein wenig überarbeiten, um nicht abgemahnt zu werden.
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Dieser Tipp wurde bereitgestellt von Richard Leibinger |