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In der Wikipedia kann man folgenden Artikel finden:
Der Deutsche Bundestag beschloss am 18. Januar 2007 das neue Telemediengesetz. Da nach dem Gesetzestext auch Weblogs als Telemedien anzusehen sind, sind Weblog-Betreibern damit teilweise Pflichten auferlegt, wie sie sonst nur für Journalisten gelten. Dazu zählen unter anderem die journalistische Sorgfaltspflicht sowie die Notwendigkeit eines Impressums, sofern es sich um ein geschäftsmäßiges Weblog handelt.
Kritiker bemängeln die Unschärfe des Gesetzestextes, der nicht explizit die Kriterien nennt, ab wann genau ein Weblog als geschäftsmäßig gilt und ein Weblog-Betreiber nach journalistischen Kriterien zu handeln hat (siehe Artikel auf tageschau.de vom 18.01.2007).
Geschäftsmäßigkeit kann beispielsweise bereits dann vorliegen, wenn ein Weblog regelmäßig neue Artikel veröffentlicht, unabhängig von der Absicht, durch eventuell geschaltete Google AdSense-Anzeigen Geld verdienen zu wollen. Der Begriff Geschäftsmäßig hat nicht die selbe Bedeutung wie der Begriff Gewerblich.
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Dieser Tipp wurde bereitgestellt von Nils Langner Herr Langner arbeitet bei plan08 - Agentur für neue Medien |
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Dieser Tipp wurde bereitgestellt von Mourad Louha Herr Louha arbeitet bei Maninweb.de |