plan08 - Agentur für neue Medien
kontakt | impressum
eBusiness Akademie - Erfolgschance Internet
Wörterbuch
In unserem Online Wörterbuch erklären wir nicht nur die Bedeutung der Wörter aus IT und Wirtschaft, sondern versuchen auch immer einen Bezug zum eBusiness herzustellen und Ihnen Tipps zu geben, wie Sie Produkte, Systeme und Techniken nutzen, um Ihr eBusiness zu verbessern.

Datenschutzgesetz

Social Bookmarking:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Technorati





eTipp
Mit diesem Begriff (Datenschutzgesetz) wird zunächst ein deutsches Gesetzeswerk bezeichnet, dass Betreibern von EDV-basierten Systemen, die personenbezogene Daten speichern in die Verantwortung für diese Daten einbezieht. Details, die im Folgenden genannt werden, die beziehen sich auf die deutsche Fassung, wobei man innerhalb der EG von jeweils ähnlichen Länderfassungen ausgehen kann.

Nach dem Gesetz ist der Betreiber einer EDV-Anlage - dazu gehören auch Webserver - zu einem schriftlich fixierten Datenschutzkonzept verpflichtet, wenn er über mehr als 9 Mitarbeiter verfügt, die Zugang haben zur Anlage.

Dabei muss man feststellen, dass man auch bei weniger als 9 Mitarbeitern der Haftung ist. Nur bei mehr als 9 Mitarbeitern muss man die Schutzkonzepte schriftlich fixieren.

Zum Datenschutzkonzept gehören die Fragen, welche Informationen bei der Anmeldung zu einem Forum zum Beispiel nötig sind - gesetzlich vorgeschrieben ist eine Datensparsamkeit - und wie und unter welchen Bedingungen diese Daten bei einer Abmeldung gelöscht werden und auch wie sie ggf. gesichert werden und wie lange sie gesichert bleiben.

Derzeit sind die sogenannten IP-Speicherungen in der Diskussion und es ist damit zu rechnen, dass man langfristig eben auch auf die IP's in den sogenannten Serverlogs wird verzichten müssen. IP-Daten lassen sich mit den Daten des Providers zusammenführen und damit kann man die Beziehung zur Person herstellen. Daher dürfen diese Daten nur mit Einwilligung des Besuchers gespeichert werden. Gegenwärtig ist diese Entscheidung erst auf Amtsgerichtsebene gefallen und damit noch nicht bindend, aber mit einer diesbezüglichen Entscheidung ist in naher Zukunft zu rechnen. Zur Zeit gibt es allerdings auch keine Software, die eine solche anonymisierte Auswertung unterstützt. Ich verspreche Ihnen einen Tip hier auf der Seite, wenn es auf der Ebene konkret wird.


Hinweis zu Rechtsthemen
Die jeweiligen Autoren und sonstigen Verantwortlichen dieses Projekts übernehmen keine Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.
War dieser Tipp hilfreich?   


Dieser Tipp wurde bereitgestellt von
Wolfgang Uhr
Herr Uhr arbeitet bei
Selbständig in der Softwareentwicklung
 
Abonnieren    


eBusiness Akademie - Erfolgschance Internet