Tipp erstellen
Nach dem Gesetz ist der Betreiber einer EDV-Anlage - dazu gehören auch Webserver - zu einem schriftlich fixierten Datenschutzkonzept verpflichtet, wenn er über mehr als 9 Mitarbeiter verfügt, die Zugang haben zur Anlage.
Dabei muss man feststellen, dass man auch bei weniger als 9 Mitarbeitern der Haftung ist. Nur bei mehr als 9 Mitarbeitern muss man die Schutzkonzepte schriftlich fixieren.
Zum Datenschutzkonzept gehören die Fragen, welche Informationen bei der Anmeldung zu einem Forum zum Beispiel nötig sind - gesetzlich vorgeschrieben ist eine Datensparsamkeit - und wie und unter welchen Bedingungen diese Daten bei einer Abmeldung gelöscht werden und auch wie sie ggf. gesichert werden und wie lange sie gesichert bleiben.Derzeit sind die sogenannten IP-Speicherungen in der Diskussion und es ist damit zu rechnen, dass man langfristig eben auch auf die IP's in den sogenannten Serverlogs wird verzichten müssen. IP-Daten lassen sich mit den Daten des Providers zusammenführen und damit kann man die Beziehung zur Person herstellen. Daher dürfen diese Daten nur mit Einwilligung des Besuchers gespeichert werden. Gegenwärtig ist diese Entscheidung erst auf Amtsgerichtsebene gefallen und damit noch nicht bindend, aber mit einer diesbezüglichen Entscheidung ist in naher Zukunft zu rechnen. Zur Zeit gibt es allerdings auch keine Software, die eine solche anonymisierte Auswertung unterstützt. Ich verspreche Ihnen einen Tip hier auf der Seite, wenn es auf der Ebene konkret wird.
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Dieser Tipp wurde bereitgestellt von Wolfgang Uhr Herr Uhr arbeitet bei Selbständig in der Softwareentwicklung |