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Für redaktionell gestaltete Mediendienste besteht laut gesetz eine Impressumspflicht. Aus diesem Grund müssen Sie auch "unter" Ihrem Newsletter ein Impressum anbringen. Dies machen aber rund 50% der Newsletter Betreiber nicht. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie dieses Impressum einbauen.
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Dieser Tipp wurde bereitgestellt von
Nils Langner
Herr Langner arbeitet bei plan08 - Agentur für neue Medien
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Wenn Sie keine Abmahnungen beim versenden von Newslettern erhalten wollen, so verwenden Sie immer das Double Opt-In Verfahren. Dies bedeutet für Sie, dass Sie nach dem Eintragen einer
E-Mail Adresse in Ihre Empfängerliste immer prüfen, ob dies auch wirklich ein Interessent des Newsletters ist. Schicken Sie also eine E-Mail an die eingetragene Adrsse und vordern Sie den Empänger auf, einen Link anzuklicken oder eine E-Mail zurück zu schreiben.
Auf diese Art können Sie sicher gehen, dass die
E-Mail Adresse auch wirklich einer interessierten Person gehört, da Sie ja bestätigt wurde. Dies bedeutet Sie können nur erschwert eine Abmahnung wegen
Spam bekommen, falls der E-Mail Empfänger sich durch Ihren Newsletter belästigt fühlt.
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Nils Langner
Herr Langner arbeitet bei plan08 - Agentur für neue Medien
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