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Urheberrecht(e) und Copyright
Die Problematik des Urheberrechts ist sehr kompliziert und teilweise auch sehr landesspezifisch.
Das vorwiegend in Europa bekannte Urheberrecht ist unveräußerlich. Veräußerbar sind nur Nutzungsrechte. Dieser Beitrag gehört rein Urheberrechtlich mir und da ich ihn selbst auf dieser Seite eingetippt habe, habe ich die Nutzungsrechte dafür an den Seitenbetreiber übertragen. Das bedeutet nicht, dass ich damit auch die Rechte übertragen habe, diesen Beitrag in einem Buch zu drucken.
In den USA dagegen kennt man die Copyrights: Nur diese müssen per Gesetz mit einem © markiert werden, beim deutschen Urheberrecht ist das nicht nötig. Die Copyrights können vollständig abgetreten werden. Würde ich diesen Beitrag also übersetzen und irgendwo in den USA auf einem Server eintippen, dann dürften, je nach Kleingedrucktem auf der Webseite, die Betreiber dort die Übersetzung für ein Buch verwenden.
Interessant sind zum Beispiel auch die Urheberrechte beim Photgraphieren. Wenn Sie zu einem Photgraphen gehen und sich ein Passbild machen lassen, dieses dann auf die Webseite stellen, dann verstoßen Sie gegen das Urheberrecht und können möglicherweise abgemahnt werden. Sie müssen also dem Photgraphen sagen, dass Sie das Bild auch für die Webseite verwenden wollen. Das gilt auch, wenn Sie von einem Künstler oder eine Künsterlin sich eine Zeichnung anfertigen lasen von sich. Sie müssen die Verwertungsrechte mit dem Kauf bzw. der Übernahme klären. Und jede weitere Verwerungsmöglichkeit muss entsprechend angefragt werden.
In Frankreich gibt es eine Besonderheit nach der man zwar privat jede Sehenswürdigkeit photographieren darf aber eben nicht gewerblich. Es gibt rund um den Eifelturm kleine Photostudios und diese haben eine Lizenz, diesen gewerblich abzulichten. Wenn man also ein Bild von diesem Turm auf der Webseite haben möchte, dann ist zu klären, ob die Aufnahme von jemandem stammt, der dazu berechtigt ist. Und ob dieser dieses Bild für gewerbliche Webseiten allgemein freigegeben hat.
Weiterhin sind die Laufzeiten dieser Rechte unterschiedlich. In Deutschland geht das Urheberrecht auf die Erben über und behält bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Autors seine Gültigkeit. Die 70 Jahre gibt es bei bestimmten Dingen auch im US-Copyrigt, doch hier hat man vor kurzem einiges am Gesetz geändert, sonst wäre heute die Mickey-Maus frei.
Dieser Abschnitt kann selbstverständlich nur Einblicke geben und die Komplexität des Problems.
Wie kommt man sicher an freies Material?
Übrigens: Das Ausschneiten mit Paint-Shop Pro ist keine künstlerisch kreative Tätigkeit und initiiert kein neues Urheberrecht. Wenn Sie sowas machen, dann dürfen Sie sich nicht ärgern, wenn das Bild geklaut wird.
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Dieser Tipp wurde bereitgestellt von Wolfgang Uhr Herr Uhr arbeitet bei Selbständig in der Softwareentwicklung |