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Die Formmarke ist ein interessanter Aspekt im Marketing. Geschützt werden kann die Erscheinungsform eines Produkts, wie beispielsweise die Form des Porsche-Boxters, wie u.a. das Bundespatentgericht am BGH in seiner Pressemitteilung vom 15.12.2005 bekannt gab. Danach kann eine Form eines Automobils als Marke eingetragen werden.
Schlussfolgerung: Sämtliche Produkte können in ihrer Form als Marke eingetragen werden, eben als Formmarke, nach etwa gleichen Kriterien wie Wort-, Wort-/Bild oder Bildzeichen können sie als dreidimensionlae Marken ein Schutzrecht erwirken.
Eine Reihe von Konflikten macht zudem auch deutlich, dass Frommarken nicht alleine aus der formgetreuen Wiedergabe eines Warencharakters abgeleitet werden kann. Die Form muss sich als Herkunftsnachweis eignen, also Verwechslungsgefahr ausschließen.
Mein Tipp:
Achten Sie in der Formgebung Ihrer Produkte (übrigens auch Webseiten) auf eine möglichst geringe bis ausgeschlossene Verwechselbarkeit. Ziehen Sie sowohl qualifizierte Designer als auch Patentanwäte zu Rat. Dann haben Sie Aussicht auf einen höchst ausgeprägten Markenschutz.
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Dieser Tipp wurde bereitgestellt von Detlef Kusch |